Verpflegung
KindergartenKochen in der KiTa
In der Küche werden täglich circa 35 bis 40 Essen frisch zubereitet. Dabei wird sich an die DGE-Richtlinien gehalten, welche beinhalten, dass es zweimal in der Woche Fleisch (Rind, Schwein oder Geflügel), einmal in der Woche Fisch in unterschiedlichen Sorten, und zweimal in der Woche vegetarische Speisen geben soll. Zudem wird darauf geachtet wenig Fett, Salz und Zucker zu verarbeiten und auf Vollkornprodukte zurückzugreifen.
Beim Einkaufen wird großer Wert auf die Regionalität der Produkte gelegt. Die Kartoffeln kommen aus Lipporn, Strüth oder Lierschied, Milch und Milchprodukte von der Firma Schwälbchen, Eier aus Strüth, die Fleischprodukte kommen von der Metzgerei Back aus Welterod, Kräuter aus dem eigenen Kindergartenhochbeet. Sonstiges Obst und Gemüse wird bei Gesund und Munter (Biobetrieb) in Taunusstein-Neuhof bestellt.
Regelmäßig wird ein 4 Wochen Speiseplan erstellt, in dem eine Abwechslung in der Abfolge der Gerichte stattfindet. Das Dessert wechselt zwischen Obst, Quark, Joghurt und Pudding in vielen Varianten.
Zudem gibt es immer wieder Aktionswochen, in denen sich die Kinder ihr Lieblingsessen wünschen können, themenbezogene Gerichte, wie zum Beispiel passend zu einer Märchenwoche, zubereitet werden oder auch mit den Kindern zusammen eine Ernte-Dank-Suppe gekocht wird.
Informationen zum Getränke- und Bastelgeld
Während der Aufenthaltsdauer Ihres Kindes in unserem Kindergarten stellen wir die folgenden Getränke bereit:
– Wasser
– Tee
Hierfür veranschlagen wir Kosten pro Kind. Überschüssige Einnahmen, die nicht für die Anschaffung der Getränke benötigt werden, fließen in unsere Bastelkasse. Hiervon kaufen wir Bastelmaterialien und die Geburtstagsgeschenke für die Kinder. Außerdem werden hiervon die Klarsichthüllen und Fotos für die Dokumentationsmappen und z.B. die Taschentücher für die Kinder angeschafft.
Der Einfachheit halber rechnen wir das Getränke- und Bastelgeld halbjährlich wie folgt ab:
1. Halbjahr Januar – Juni insg. 25 € pro Kind
2. Halbjahr Juli – Dezember insg. 25 € pro Kind
Wenn Ihr Kind im Laufe des Jahres in den Kindergarten eingetreten ist, fällt für dieses Jahr das Getränke- und Bastelgeld anteilig an. Die genaue Höhe wird Ihnen bei der Anmeldung Ihres Kindes noch mitgeteilt. Für die Folgejahre ist das Getränke- und Bastelgeld in voller Höhe bzw. beim Austritt aus dem Kindergarten anteilig für das 1. Halbjahr zu zahlen.
Das Getränke- und Bastelgeld ist
für das 1. Halbjahr zum 15.06. des jeweiligen Jahres
für das 2. Halbjahr zum 15.11. des jeweiligen Jahres
an den Förderverein des Kindergartens Welterod e.V. mit nachstehender Bankverbindung zu überweisen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, dem Förderverein des Kindergartens Welterod e.V. eine diesbezügliche Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) zu erteilen. Die Abbuchungen von Ihrem Konto erfolgen dann zu den vorstehend angegebenen Terminen (15.06. und 15.11. des jeweiligen Jahres).
Hinweis:
Es ist möglich, sich diese Kosten durch den Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten zu lassen, sofern Ihr Arbeitgeber Ihnen das anbietet. Erforderlich hierfür ist allerdings, dass die Kosten ausschließlich als Verpflegungskosten deklariert werden. Wenn Sie den Betrag eigenständig anweisen achten Sie bitte darauf, den korrekten Verwendungszweck (siehe unten) anzugeben. Sofern Sie die nachstehende Einzugsermächtigung erteilen, werden die Kosten automatisch mit dem korrekten Verwendungszweck von Ihrem Konto abgebucht.
Förderverein des Kindergartens Welterod e.V.
Rathausstraße 6
56357 Welterod
Bankverbindung
Nassauische Sparkasse
IBAN: DE74 5105 0015 0710 2175 14
BIC: NASSDE55XXX
Gläubiger-Identifikationsnummer
DE36ZZZ00001616602
Verwendungszweck
Getränkegeld/Halbjahr/Jahr/Name des Kindes
Durch Rücklastschrift(en) oder Mahnung(en) versuchte Kosten hat der Verursacher/Zahlungssäumige zu tragen!